Kauf plus Ablösung
Die Immobilienfinanzierung kann Hauskauf und geordnete Ablösung bestehender Negativmerkmale gemeinsam abbilden.
Als Einzelfallprüfung für Eigennutzer berücksichtigt diese Finanzierung Einkommen, Haushaltsüberschuss, Immobilie und bestehende Einträge – einschließlich einer möglichen geordneten Ablösung.
Die Vorprüfung ist kostenfrei. Verbindlich entscheidet das Kreditinstitut nach vollständiger Prüfung.
Bei dieser Immobilienfinanzierung zählen Ablösbarkeit, Haushaltsrechnung, Objektwert und die gesamte Kredithistorie.
Die Immobilienfinanzierung trotz SCHUFA kann je nach Ausgangslage Kauf, Umschuldung, Anschlussfinanzierung oder Kapitalbeschaffung für eine selbst genutzte Immobilie umfassen.
Die Immobilienfinanzierung kann Hauskauf und geordnete Ablösung bestehender Negativmerkmale gemeinsam abbilden.
Zur Immobilienfinanzierung können bestehende Immobilien- und Konsumentendarlehen in eine tragfähigere Gesamtlösung einbezogen werden.
Bei ausreichendem Objektwert kann eine zusätzliche Finanzierung im Nachrang möglich sein.
Auch dann prüfbar, wenn eine bisher angefragte Bank nicht weiterfinanzieren möchte.
Bei Bestandsimmobilien können angemessene Sanierungs- oder Modernisierungsmittel einbezogen werden.
Eine Umschuldung kann im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend sind Zeit, Objektwert und vollständige Unterlagen.
Die Kriterien zeigen, für wen eine vertiefte Prüfung sinnvoll ist und welche Fälle diese Produktlinie ausschließt.
Für die Prüfung zählt nicht nur, dass etwas in der SCHUFA steht. Entscheidend ist, ob noch eine unbezahlte negative Zahlungsstörung besteht, ein früheres Negativmerkmal bereits als erledigt gemeldet wurde oder lediglich ein normal laufender Kredit eingetragen ist.
Bestehen unbezahlte negative Merkmale wie Inkasso oder eine gekündigte Forderung noch fort, darf der aktuell offene Gesamtbetrag in dieser Produktvariante höchstens 2.000 Euro betragen. Die offenen Beträge müssen im Finanzierungskonzept geordnet abgelöst werden.
Ist eine frühere Zahlungsstörung in der SCHUFA bereits als erledigt gemeldet, ist sie nicht mit einer noch offenen Forderung gleichzusetzen. Die 2.000-Euro-Grenze bezieht sich dann nicht auf die ursprüngliche Höhe der inzwischen erledigten Forderung; der Gesamtfall bleibt prüfungspflichtig.
Ordnungsgemäß bediente Ratenkredite oder andere normale Finanzierungen sind keine negative Zahlungsstörung. Im Produktkorridor können solche bestehenden Kredite bis insgesamt 30.000 Euro in die Immobilienfinanzierung einbezogen und abgelöst werden.
Die folgenden Werte stammen aus den Unterlagen zum Standardprodukt. Welche Grenze gilt, hängt von Kredithistorie, Haushaltsrechnung, Objekt und Beleihung ab.
Der Check speichert und versendet nichts. Ob eine Immobilienfinanzierung grundsätzlich passt, wird anschließend über die vollständigen Angaben im Finanzierungsrechner fachlich vorgeprüft.
Vorhaben, Personen, Einkommen und Immobilie werden vollständig erfasst.
Wir ordnen bestehende Merkmale und prüfen, welche Ablösung notwendig ist.
Beleihungswert, Rate und Haushaltsüberschuss müssen zusammenpassen.
Erst danach trifft das Kreditinstitut seine verbindliche Entscheidung.

Die Fragen orientieren sich an realen Suchanfragen. Die Antworten folgen den vorliegenden Produktbedingungen – nicht ungeprüften Forenmeinungen.
Ja. Die Einzelfallprüfung richtet sich an Eigennutzer, wenn das Negativmerkmal bekannt und ablösbar ist, Einkommen und Haushaltsüberschuss tragen und die selbst genutzte Immobilie ausreichend Sicherheit bietet. Eine geordnete Ablösung bestehender Negativmerkmale kann Teil des Finanzierungskonzepts sein. Laufende Insolvenz oder Restschuldbefreiung sind bei dieser Produktlinie ausgeschlossen.
Bei noch unbezahlten negativen Zahlungsstörungen – zum Beispiel offenem Inkasso oder einer gekündigten Forderung – darf der aktuell offene Gesamtbetrag in dieser Produktvariante höchstens 2.000 Euro betragen. Diese offenen Beträge müssen im Finanzierungskonzept vollständig und nachvollziehbar abgelöst werden.
Eine frühere Zahlungsstörung, die in der SCHUFA bereits als erledigt gemeldet ist, wird nicht wie eine noch offene unbezahlte Forderung behandelt. Die 2.000-Euro-Grenze gilt für den heute noch offenen Betrag und nicht für die ursprüngliche Höhe einer inzwischen erledigten Forderung. Status, Verlauf und Gesamtfall werden trotzdem vollständig geprüft.
Das ist eine Einzelfallfrage. Geprüft werden alle vorgesehenen Darlehensnehmer sowie Eigentum, Einkommen, Haushaltsrechnung und die Absicherung über die Immobilie. Ob nur ein Partner Darlehensnehmer sein kann, hängt von der rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltung ab.
Eine pauschale Vollfinanzierung gibt es nicht. Die Produktinformation sieht beim Hauskauf je nach Kredithistorie einen zusätzlichen Blankoanteil von bis zu 30.000 beziehungsweise 50.000 Euro vor. Ob damit Kaufnebenkosten, Ablösungen oder ein fehlender Eigenkapitalanteil abgedeckt werden können, wird im Gesamtfall entschieden.
Ja. Ordnungsgemäß laufende Ratenkredite und andere normale Finanzierungen sind von negativen Zahlungsstörungen zu unterscheiden. Im beschriebenen Produktkorridor können solche bestehenden Kredite bis insgesamt 30.000 Euro in die Immobilienfinanzierung einbezogen und abgelöst werden. Offene Inkasso- oder gekündigte Forderungen werden dagegen nach der gesonderten 2.000-Euro-Regel bewertet.
Ja, die Produktunterlagen sehen Anschlussfinanzierungen auch nach einer anderweitigen Ablehnung vor. Entscheidend bleiben Restschuld, Objektwert, Einkommen, Rate und der konkrete SCHUFA-Sachverhalt.
Ausgeschlossen sind Neubauvorhaben, Erbbaurechte, Denkmalschutz, Kapitalanlagen, Eigentumswohnungen in Plattenbauten, Liebhaberobjekte, Objekte mit Gastronomieanteil sowie Fälle mit mehr als zwei bereits vorhandenen Immobilien.
Nein. Selbstständige, Freiberufler, Personen im laufenden Insolvenzverfahren oder in Restschuldbefreiung sowie Antragsteller mit befristetem Arbeitsvertrag sind bei dieser Produktlinie ausgeschlossen.
Nicht allein wegen eines Schlagworts. Konditionen hängen unter anderem von Beleihung, Objekt, Haushaltsrechnung, Kredithistorie und Marktzins ab. Laut Produktinformation können bei einem Beleihungswert unter 50 Prozent sogar Sonderkonditionen möglich sein.
Für die Vorprüfung der Immobilienfinanzierung werden üblicherweise Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Informationen zu allen Negativmerkmalen und Ablösebeträgen, bestehende Darlehen sowie Exposé, Kaufpreis und Objektunterlagen benötigt. Die eingebundene Antragsstrecke fragt diese Angaben strukturiert ab.
Arbeitsstand Juli 2026 auf Basis der bereitgestellten Produktunterlagen. Vor Veröffentlichung werden widersprüchliche Alters- und Nachrangbedingungen mit dem Produktgeber abgeglichen.
Nur die wichtigsten Angaben für eine erste persönliche Einschätzung. Die vollständige Finanzierung stellen wir anschließend gemeinsam zusammen.